Bürgerbeteiligung

Sie haben als Bürgerin und Bürger von Biesenthal den Bürgermeister, die Stadtverordneten und den Ortsbeirat Danewitz gewählt. Damit sind Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten am politischen Geschehen in Biesenthal aber nicht erschöpft.

Informationsrechte

Sie können als Zuhörer an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) und der Fachausschüsse teilnehmen. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich, Zeit, Ort und Tagesordnung werden in den Aushangkästen in der Stadt bekannt gemacht. Die Einladungen sind einige Tage vor einer Sitzung auch online über die Seite Aktuelles verfügbar. Die regulären Sitzungstermine und die Standorte der Aushangkästen finden Sie im Sitzungsplan.
Jeder Einwohner kann die Beschlussvorlagen des öffentlichen Teils der Sitzungen während der Öffnungszeiten der Amtsverwaltung einsehen. In den Sitzungen der SVV liegen Gastkopien der Beschlussvorlagen aus.
Die Beschlüsse der SVV müssen durch Veröffentlichung im Biesenthaler Anzeiger bekannt gemacht werden. Die veröffentlichten Beschlussprotokolle finden Sie unter Beschlüsse.

Einwohnerfragestunde

In jeder Sitzung der SVV oder der Fachausschüsse ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen, in der Sie den Abgeordneten Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Gemeindeangelegenheiten stellen können. Auch Kinder und Jugendliche haben dabei das Rederecht.

Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag

Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen in Einwohnerversammlungen besprochen werden. Einwohner/innen können selbst die Einberufung einer Einwohnerversammlung fordern, wenn es bei der Politik und Verwaltung keine Gesprächsbereitschaft gibt. Der Einwohnerantrag verpflichtet die Gemeindevertretung, zeitnah über ein bestimmtes Anliegen oder eine Forderung der Einwohner zu beraten und zu entscheiden.

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Ein Element unmittelbarer Demokratie ist der Bürgerentscheid, der durch ein Bürgerbegehren beantragt wird. Damit kann die Bevölkerung einer Gemeinde in Ausnahmesituationen direkt anstelle der gewählten Politiker entscheiden.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in Bürgerbeteiligung vor Ort

Die genauen Regelungen der Beteiligungsrechte sind in der Hauptsatzung der Stadt Biesenthal und der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg festgelegt.